Gefunden auf Round Robin
Am 10. März 2020 beschloss der Gefängnisaufsichtsrat, die Bewegungsfreiheit von Lisa einzuschränken, da sie die den offenen Vollzug („tercer grado“, d.h. tagsüber, am Wochenende und an anderen Tagen konnte sie den Knast verlassen) „genoss“, indem er den Paragraphen 100,2-anwandte. Ein Paragraph, der das Verlassen des Knastes an Wochenenden und unter der Woche verweigert, wenn es nicht aus Arbeitsgründen gerechtfertigt ist.
Diese Entscheidung ist das Ergebnis der Berufung, die die Staatsanwaltschaft der Audiencia Nacional [Nationales Gericht] im vergangenen November mit der Forderung nach einer Rückkehr in den „segundo grado“ (oder keine Chance, aus dem Gefängnis zu kommen) eingelegt hat, wobei sie sich darauf berief, dass die Gefährtin ihre antikapitalistische und anarchistische Ideologie nicht verleugnet hatte.
Der Anwalt von Lisa legte Berufung ein.
Freiheit für Lisa und für alle!
Feuer allen Knästen!