Gefunden auf luchar contra el 41bis, die Übersetzung ist von uns.
GESCHICHTE DER KNÄSTE IN ITALIEN
Von 1931 bis 1951
Der Knast unterliegt dem Rocco-Dekret von 1931, einem Knast mit faschistischem Einschlag, in dem Besuche nur mit engen Verwandten durch ein Metallnetz möglich sind, Zeitungen zensiert werden und das Lesen von politischem Material verboten ist.
Das System folgte der Formel „Belohnung und Bestrafung“: Arbeitspflicht, Verpflichtung zur Teilnahme an katholischen Riten, Gehorsamsdisziplin, Verbot von Beziehungen zwischen Gefangenen.
1951
Die ersten Änderungen sind bereits zu erkennen: Die Uniform- und Mützenpflicht entfällt, aber die Verbote aller Art bleiben bestehen: kein Singen, kein Kartenspielen, kein lautes Reden, kein Fluchen. Die für gerichtliche psychiatrische Krankenhäuser typischen Vorrichtungen (Zwangsjacken und Fesselbetten mit Gurten) werden zur gängigen Praxis.
ENDE DER 1960ER JAHRE
Der Dualismus, der mit den sozialen Umwälzungen und der Strategie staatlicher Spannungen verbunden ist, führt auch in der Welt der Knäste zu Veränderungen: Die Gefangenen stellen ihre Forderungen, es kommt zu Kämpfen und Revolten, die 1974 mit dem Massaker von Alessandria unter der Leitung von General Della Chiesa enden.
REFORM VON 1975 (GESETZ 354 vom 26. Juli 1975, ART. 90)
Der moderne Knast nimmt Gestalt an: Das Ministerium für Gnade und Justiz hat die Befugnis, die Anwendung der Behandlungs- und Gefängnisregeln auszusetzen, was mit den Erfordernissen der Ordnung und Sicherheit zusammenhängt. Artikel 90 dieser Reform gibt ihr die Befugnis, die normalen Regeln auszusetzen.
MAI 1977 (INTERMINISTERIELLER ERLASS 450)
Mit dem Aufkommen des „Terrorismus-Notstands“ wurden Änderungen an der Reform von 1975 vorgenommen und Sondergefängnisse geschaffen. Die Ministerien für Innere Verteidigung und für Gnade und Justiz übergaben die Leitung der Sicherheit in den Knästen an einen General der Carabinieri (in diesem Fall Della Chiesa). Millionen von Lire werden in den Bau neuer und die Umstrukturierung alter Gefängnisse investiert.
1982 (GESETZ 304)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes 304 wurde die Ära der „pentiti“ oder Reumütigen geboren, denn das Gesetz 304 sieht die „Straffreiheit derjenigen vor, die… sich von der Vereinigung oder Bande (…) distanzieren und Informationen über deren Struktur liefern“. Für diejenigen, die mit der Justiz zusammenarbeiten, werden die Strafen erheblich reduziert, wobei lebenslange Haftstrafen in Strafen von 15 bis 20 Jahren umgewandelt werden. Für diejenigen, die nicht kollaborieren, werden Todestrakte geschaffen.
1986 (GOZZINI-GESETZ)
Die Entwicklung von „Pentitismus“ (A.d.Ü., Verrätertum, Reuemütigen) und Belohnungen. Unter dem Deckmantel der sozialen Wiedereingliederung und Resozialisierung verteufelt der Staat die Solidarität unter den Gefangenen. Dinge wie Genehmigungen oder Halbfreiheit tauchen auf, aber auch 14bis und 41bis.
1992 (GESETZ 306)
Die Artikel 4bis und 41bis werden geändert: Die Rechte der Gefangenen in 41bis sind sehr schwammig, und die Kluft zwischen Kollaborateuren und Nicht-Kollaborateuren ist zunehmend unüberbrückbar. Mit dem Massaker in Capaci beginnt eine gesellschaftliche Normalisierung des Folter- und Isolationsregimes von 41bis.
DEZEMBER 2002 (GESETZ 279)
Die Artikel 4bis und 14bis werden nun geändert, um Einzelheiten im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Strategien zur Terrorismusbekämpfung festzulegen. Der Artikel 41bis über die zeitliche Begrenzung der „Behandlungs- und Anstaltsregeln“ wird gestrichen, der Ausnahmezustand wird in eine normale Situation umgewandelt.
2002-2020
Der stets restriktive Artikel 41bis wird weiterhin geändert, bis hin zum Verbot des Versands und des Empfangs von Büchern. Trotzdem gehen die Proteste gegen dieses Folterregime innerhalb und außerhalb der Mauern weiter.
SONDERKNÄSTE
GESCHICHTE
Die Gründung der Sondergefängnisse erfolgte am 27. Januar 1977 nach einer Parlamentsdebatte über die Probleme der öffentlichen Ordnung in Italien. Nach einer Diskussion darüber, ob die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Knäste dem Militärapparat überlassen werden sollte, wurde ein interministerielles Dekret (Gnade und Justiz, Innere Verteidigung) erlassen, um diese Befugnis dem General der Carabinieri zu übertragen.
Innerhalb weniger Monate ermittelte General Della Chiesa 5 Knäste, die als gemeinsames Merkmal bestimmte Parameter erfüllten, darunter Isolation, schwieriger Zugang und eine geringe Anzahl von Gefangenen zu dieser Zeit.
Im Juli werden 1.000 Häftlinge, die ohne besondere soziale Merkmale, aber mit einer Neigung zu Flucht, Revolte oder Kampf ausgewählt wurden, in diese als „Hochsicherheitsknäste“ bezeichneten Knäste verlegt.
INNERHALB VON DREI JAHREN WERDEN DIE SONDERKNÄSTE IN BETRIEB GENOMMEN:
MÄNNLICHER BEREICH: Asinara, Cuneo, Novara, Fossombrone, Trani, Favignana, Palmi, Badu e Carros, Termini Imerese, Ascoli Piceno.
WEIBLICHER BEREICH: Latina, Pisa und Messina.
In allen Justizgefängnissen der Großstädte gibt es hingegen spezielle Abteilungen für Gefangene, die aus den speziellen Kreisen kommen, in die sie zur Verhandlung verlegt werden.
ARTIKEL 90
Diese Vorschrift wurde eingeführt, um den Unruhen zu begegnen, die in jenen Jahren in den Gefängnissen herrschten: Ausbrüche, Meutereien und Schlägereien waren sehr häufig. Der Artikel überträgt dem Minister für Gnade und Justiz die politische Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung des Vorliegens schwerwiegender und außergewöhnlicher Gründe, die das Verfahren zur Aussetzung der normalen Haftbedingungen rechtfertigen, sowie die Befugnis, die Dauer der Aussetzung selbst festzulegen.
Andererseits wies derselbe Minister, wenn nötig, Häftlinge, die als sehr „gefährlich“ eingestuft wurden, in Knäste oder separate Abteilungen ein.
Die Anwendung von Art. 90 und der Sondergefängnisse führte zur völligen Isolierung der Kommunikation zwischen den Gefangenen, zur Verkürzung der Hofzeiten, zur Einschränkung der Möglichkeit, Pakete von außen zu erhalten oder sich mit Lebensmitteln zu versorgen, zur Überwachung und Kontrolle (Zensur) der gesamten ein- und ausgehenden Korrespondenz, aber vor allem zur Einschränkung der Beziehungen zu den Familienangehörigen durch die Einführung einer sehr restriktiven Disziplin bei Telefonaten und Besuchen.
Letztere wurden nur nach gründlichen persönlichen Ermittlungen und nur in Räumen mit Glastrennwänden und Telefonen genehmigt, die jeden physischen Kontakt zwischen den Gefangenen und den ihnen nahestehenden Personen verhindern.
Die Anwendung von Artikel 90 begann 1980 in den Gefängnissen von Asinara, Cuneo, Novara, Fossombrone, Trani, Favignana, Palmi, Badu é Carros, Termini Imerese, Ascoli Piceno und für Frauen in Latina, Pisa und Messina. Andererseits sind in allen Justizgefängnissen der Großstädte spezielle Abteilungen eingerichtet, in denen Gefangene aus den Sonderknästen untergebracht sind, die zu Gerichtsverhandlungen oder anderen Angelegenheiten überstellt werden.
Dieser Artikel wurde während des so genannten „internen Terrorismus“-Notstands angewandt und seit Oktober 1984 nicht mehr erneuert, aber die Logik, die seinem Wesen zugrunde liegt, ist im Gefängnissystem de facto wieder aufgegriffen und normalisiert worden. So kommen wir in die heutige Zeit, in der „demokratische“ Isolation und Folter durch den Artikel 41bis legalisiert werden, der heute nicht nur auf Mafiosi angewendet wird, wie die Propaganda behauptet, sondern seit 2005 auch auf politische Gefangene.
BEDINGUNGEN IN DEN SONDERGEFÄNGNISSEN
AUSSERHALB:
Dank der Arbeiten an den Mauern wurden Außenmauern aus Stacheldraht errichtet und die Kontrolle dieser Mauern durch das Wachpersonal verstärkt, die Zellen wurden mit doppelten Panzertüren und doppelten Gittern am Eingang verstärkt und durch zahlreiche Tore von den anderen Teilen des Gefängnisses getrennt.
Die Carabinieri kontrollierten die Außenbereiche der Knäste mit gepanzerten Jeeps und später mit kleinen, aber gut bewaffneten gepanzerten Fahrzeugen.
INNEN:
Die Besuche beschränken sich auf 4 Stunden pro Monat, 1 pro Woche, nur mit nahen Verwandten und über das Telefon, in Räumen, die wegen der Besonderheit von riesigen Glaswänden, die bis zur Decke reichen, „Aquarien“ genannt werden.
Telefonanrufe werden abgeschafft oder nur in Ausnahmefällen gewährt.
Eingehender und ausgehender Schriftverkehr unterliegt der Zensur. Zeitungen und politische Dokumente werden beschlagnahmt.
Radiohören: Das Radiohören ist verboten, um das Abhören von politischen Sendungen zu verhindern.
Wachpersonal: Der Kontakt zwischen dem Wachpersonal und den Gefangenen wird verstärkt; jedes Mal, wenn ein Gefangener die Zelle verlässt, wird er von mindestens drei Schließern begleitet.
Bewegungen oder Ausgänge aus der Zelle werden auf ein Minimum reduziert. 4 Stunden Hofgang pro Tag in kleinen Betonhöfen ohne weitere Sozialisierung, und schrittweise werden die täglichen Hofgangsstunden auf 2, auf 1 reduziert.
Persönliche Durchsuchungen: Jedes Mal, wenn der Gefangene die Zelle verlässt, um auf den Hof zu gehen oder sich einem Gespräch mit der Familie, dem Anwalt oder dem Richter zu nähern, wird er einer vollständigen Durchsuchung unterzogen.
Beschränkung der in der Zelle aufzubewahrenden Gegenstände: nicht mehr als 5 Bücher, ein Notizbuch, zwei Kugelschreiber und zwei Bleistifte; bei der Kleidung: ein Mantel, zwei Pullover, zwei Hosen und ein Paar Wechselkleidung, zwei Paar Schuhe, ein Handtuch und ein Bademantel; Rasierutensilien müssen außerhalb der Zelle aufbewahrt und bei der Wache angefordert werden, wenn sie benutzt werden sollen.
SONDERGEFÄNGNISSE AB NOVEMBER 2021
HOCHSICHERHEIT (AS)
Seit 2009 unterteilt ein Rundschreiben des DAP (Dipartimento dell’amministrazione penitenziaria) das Sondergefängnissystem in 3 Hochsicherheitskreise:
AS1: „Häftlinge und Insassen, die dem organisierten Verbrechen vom Typ Mafia angehören und gegen die der Erlass zur Anwendung der in Art. 14bis der Strafvollzugsordnung genannten Regelung angewendet wurde“.
AS2: „Personen, die wegen Straftaten angeklagt oder verurteilt sind, die zum Zwecke des Terrorismus, einschließlich des internationalen Terrorismus, oder der Untergrabung der demokratischen Ordnung durch die Begehung von Gewalttaten begangen wurden“.
AS3: „Häftlinge, die eine führende Rolle in kriminellen Organisationen gespielt haben, die in den Drogenhandel verwickelt sind (ehemaliger Art. 4 bis)“.
Im NOVEMBER 2021 beläuft sich die Zahl der in den HOCHSICHERHEITSZENTREN inhaftierten Personen auf 9.212.
In AS3 gibt es 8.796 Häftlinge in Männergefängnissen und 218 in Frauengefängnissen.
In AS2 befinden sich 74 Häftlinge in Männergefängnissen und 8 in Frauengefängnissen.
ART. 14: PRIVATE ÜBERWACHUNG
Artikel 14a des Gesetzes 354/1975 befasst sich mit dem „Sonderüberwachungsregime, dem Häftlinge unterworfen werden können, wenn ihr Verhalten die Sicherheit gefährdet oder die Ordnung der Anstalt stört oder wenn sie durch Gewalt den Zugang anderer Häftlinge behindern, oder auch aufgrund ihres früheren Verhaltens in der Haft oder anderer besonderer Verhaltensweisen, die sie in Freiheit an den Tag legen, unabhängig von der Art der Anklage“.
In der Praxis bedeutet die besondere Überwachung den Ausschluss vom Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen, Einschränkungen bei Besuchen und Korrespondenz, Einschränkungen bei der internen Sozialisierung und bei den zur Verfügung stehenden Gegenständen.
Die Isolierung gegenüber anderen Gefangenen oder eine Zelle ohne Fernseher und Herd kann von der Verwaltung entschieden werden, unabhängig von dem Kreis, dem der Gefangene zugewiesen ist. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine besondere, auf den Einzelnen zugeschnittene Dimension des Freiheitsentzugs. Auf der Grundlage der vagesten Formulierung und des weitesten Ermessensspielraums, wie wir in dem oben genannten Zitat lesen.
41bis: CARCERE DURO
Es wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 306/1992 nach den Mafia-Massakern von 1992 eingeführt und wurde bald zu einem der am häufigsten verwendeten normativen Instrumente gegen das organisierte Verbrechen. Es wurde als „Notmaßnahme“ beibehalten, erst mit dem Gesetz 297/2002 wurde es zu einem ständigen Kardinalelement des Systems (2009 wurde es mit dem Gesetz 94/2009 angepasst, um bestimmte Risiken der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden, da es mit dem Umerziehungsprinzip der Strafen nicht vereinbar war).
Der „carcere duro“ besteht aus einem Katalog von Beschränkungen, die darauf abzielen, die Häufigkeit der Kontakte der Gefangenen mit der Außenwelt zu verringern. Es handelt sich also um ein präventives Instrument (das in der Tat unterschiedslos auf Verurteilte oder auf Personen, die auf ein Verfahren warten, angewandt wird), das darauf abzielt, die Person sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses zu „isolieren“, aber angesichts der Strenge seines Inhalts ist es klar, dass es auch eine repressiv-punitive Bedeutung in Bezug auf den Status des Freiheitsentzugs annimmt.
Ein Haftregime, das als „hart“ definiert wird, kann nur die Vorstellung eines unnachgiebigen Systems hervorrufen, das darauf abzielt, die ihm Unterworfenen (auch auf psychophysischer Ebene) zu „kollabieren“, und zwar immer mit dem latenten Ziel der „Erlösung“, d.h. der Zusammenarbeit mit der Justiz, dem wichtigsten „Kriterium für die Feststellung der Trennung von Verbindungen zur organisierten Kriminalität“.
Eine wirksame „Zusammenarbeit“ mildert die Anwendung dieser Regelung ab. Die Zuteilung der 4-bis-Häftlinge innerhalb der Module erfolgt unter Berücksichtigung des geografischen Einsatzgebietes der Organisation, der sie angehören, der gesundheitlichen Anforderungen sowie möglicher Kontaktverbote oder Unverträglichkeiten, die von der Justizbehörde angegeben werden.
41bis-Gefangene müssen ohne Ausnahme in Einzelzellen untergebracht werden. Täglich gibt es 2 Stunden Sozialisierung in Gruppen von maximal 4 Personen. Das Gesetz sieht vor, dass 41bis-Häftlinge pro Monat ein einstündiges Gespräch durch eine Glaswand führen können (sechs Gespräche pro Monat, ohne Trennwände für „normale“ Häftlinge) und von einem Beamten der Strafvollzugspolizei per Video überwacht werden können (und mit Genehmigung der Justizbehörde von demselben Beamten auch „abgehört“ werden können).
Falls die Gefangenen keine monatlichen Gespräche führen, kann ihnen in den ersten sechs Monaten ein telefonisches Gespräch mit Familienangehörigen gestattet werden, die sich zur Identifizierung der Gesprächspartner in die ihrem Wohnort nächstgelegene Justizvollzugsanstalt begeben müssen. Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen erfolgt ausschließlich „remote“ per Videokonferenz.
DIE 41bis REGELN
Bücher: Seit November 2011 verbietet der DAP die Zusendung von Büchern oder anderen Druckerzeugnissen per Post und für Gespräche oder Besuche bei Verwandten oder Anwälten sowie die Mitnahme von maximal 4 Büchern in die Zelle. Die Bücher können nur über die Gefängnisverwaltung auf „Nachfrage“ erworben werden… die Antwort lässt, wie bei allem anderen auch, auf sich warten. Trotz vieler Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und der Kampagne „Pagine contro la tortura“ hat das Verfassungsgericht, das über die Vereinbarkeit von Gesetzesbeschlüssen mit der Verfassung urteilt, die Beschränkung im Februar 2017 für endgültig erklärt.
Lebensmittel: Lebensmittel, die gekocht werden müssen, dürfen nicht vom außerhalb eingeführt werden. Die monatliche Liefergrenze beträgt 500 Euro, 150 Euro pro Woche. Das Verbot, in der Zelle zu kochen, war Gegenstand von Protesten zwischen Mai und Juni 2019 in der Männerabteilung des 41bis in L’Aquila.
Kolloquien und Besuche: ein einziges einstündiges Kolloquium pro Monat mit Trennglas wird gewährt. Normalerweise muss der Angehörige, die Ehefrau/der Ehemann, eine lange Reise auf sich nehmen, meist während des Urlaubs, um den Angehörigen/Ehepartner nicht umarmen oder die Hand halten zu können. Ist der Angehörige nicht in der Lage, sich der Haftanstalt zu nähern, wird ein 10-minütiges Telefongespräch gewährt, das beim Direktor beantragt werden muss und das der Angehörige führen kann, indem er sich in die seinem Wohnort nächstgelegene Haftanstalt begibt. Treffen mit den Bürgen der Gefangenen in der Provinz sind nicht erlaubt, nur mit dem nationalen Bürgen (A.d.Ü, haben den Satz auch nicht verstanden, denken uns es handelt sich um Angehörige).
Hofstunden: Es gibt nur zwei Hofstunden mit maximal drei anderen Gefangenen, die ständig wechseln, um die Entstehung von Beziehungen zu verhindern. Sportliche Aktivitäten werden als Hofstunden betrachtet. Es heißt also entweder Sport oder Hofzeit.
Die Verteidigung: Der Anwalt darf seinen Mandanten nicht anrufen, und für den Schriftverkehr sind ein offizieller Weg und Genehmigungen vorgesehen. Was die Familienangehörigen betrifft, so stellt die Entfernung vom Herkunftsort eine zusätzliche Einschränkung für Gespräche und das Recht auf Verteidigung dar.
Videokonferenzen: 41bis-Gefangene verlassen die Einrichtung nie, auch nicht zu den Prozessen, in denen sie angeklagt sind. In den Augen der Richter ist der Angeklagte, abzüglich einer Person aus Fleisch und Blut, nur eine „Verfahrensnummer“…
Die Zelle: ein Bett, ein Tisch, ein Hocker, ein Kleiderschrank, ein Plexiglas-Spiegel, ein an der Wand befestigter Fernseher, zwei kleine Glühbirnen. Auch die Anzahl der Fotos von Familienmitgliedern oder Bildern an der Wand ist begrenzt.
Post: Der Posteingang und -ausgang wird zensiert. Selbstverständlich wird er gelesen und entschieden, ob er dem Häftling und dem Adressaten zugestellt werden soll oder nicht.
WER ENTSCHEIDET, WER IN 41bis SEIN SOLLTE?
Die Entscheidung erfolgt durch einen mit Gründen versehenen Erlass des Justizministeriums – wenn auch auf Veranlassung des Innenministeriums – in der Regel auf Vorschlag des für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwalts und der nationalen Direktion für Mafia- und Terrorismusbekämpfung (DNAA) sowie der Polizeikräfte.
Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine „objektive“, d.h. die Begehung eines der in Art. 4 bis.c. 1 .ord. pen. vorgesehenen „mafiösen“ Verbrechen, die andere „subjektive“, die das Vorhandensein von „Elementen, die das Bestehen von Verbindungen zu einer kriminellen, terroristischen oder subversiven Vereinigung vermuten lassen“ beweist.
Die Geltungsdauer der Regelung beträgt 4 Jahre, danach ist eine Verlängerung um 2 Jahre möglich. Zu den Elementen für die Bewertung der Erweiterungen gehört auch der Lebensstil der Familienmitglieder.
Die Verlängerungen sind nicht begrenzt, denn es gibt mehr als 20 Personen, die seit mehr als 20 Jahren inhaftiert sind. Darüber hinaus können sie in so genannten „reservierten Bereichen“ gehalten werden.
Die 41bis Abteilungen sind auf 12 Strafvollzugsanstalten verteilt: Sassari-Bancali, Nuoro-Badu é Carros, Rebibbia, L’Aquila, Terni, Spoleto, Viterbo, Parma, Cuneo, Opera-Mailand, Novara und Tolmezzo-Udine.
Die GOM (Gruppo Operativo Mobile)
Die GOM ist eine mobile Gruppe des Korps der Strafvollzugspolizei. Sie wurde 1997 gegründet und ist für den Einsatz in Kriegsszenarien ausgebildet. Sie wurde geschaffen, um einen Verwahrungsdienst für Gefangene im Rahmen der 41bis-Regelung anzubieten. Seit 2017 verwaltet sie auch die Abteilungen für islamistische Gefangene. Im Juli 2020 wurde ihr Verwaltungs- und Rechnungslegungsautonomie gewährt und die Möglichkeit, nur einmal im Jahr mit dem DAP zusammenzuarbeiten.
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Strafvollzugssystem 41bis. Auch bekannt als „carcere duro“. Dieses Sonderregime wurde in den so genannten „bleiernen Jahren“ geschaffen, es begann mit Artikel 10 des Strafvollzugsgesetzes von 1975 und wurde 1986 mit dem so genannten „Gozzini-Gesetz“ durch Artikel 41 bis konkretisiert, mit dem Ziel, die Mitglieder bewaffneter Gruppen der extremen Linken zu isolieren und zu schwächen. Später wurde sie auch auf Mitglieder der Mafia ausgedehnt.
Über die Aufnahme einer Person in diese Regelung sowie über alles, was damit zusammenhängt, entscheidet direkt das Innenministerium. Obwohl die Einstufung in dieses System theoretisch alle vier Monate überprüft wird, kann sie unendlich verlängert werden, und in der Praxis besteht die einzige Möglichkeit, aus dem 41bis-System herauszukommen, darin, Buße zu tun und mit Polizei und Justiz zusammenzuarbeiten.
Drei Mitglieder der Neuen Roten Brigaden sind seit mehr als 17 Jahren diesem Regime unterworfen.
Obwohl viele Gerichte, internationale und EU-Institutionen und Verbände sie kritisiert und angeprangert haben, halten die italienischen Regierungen sie in Kraft.
– Die Gefangenen dürfen nur Kontakt zu ihrem Anwalt und ihren engsten Verwandten haben.
– Sie haben lediglich das Recht auf einen monatlichen Besuch von einer Stunde Dauer durch Glas, der auf Video aufgezeichnet wird und mit richterlicher Genehmigung auch auf Ton aufgezeichnet werden kann. Ist ein Besuch nicht möglich, haben sie Anspruch auf ein 10-minütiges Telefongespräch, das jedoch von einem Gefängnis oder einer Polizeistation aus geführt werden muss und aufgezeichnet wird.
– Die Gefangenen gehen auf den Hof und treffen sich nur eine Stunde pro Tag in Gruppen von 2-4 Personen, die vom Ministerium ausgewählt werden.
– Sie haben keinen Zugang zu Bildungs-, Ausbildungs- und Freizeitaktivitäten oder -programmen.
– Sie dürfen keine Pakete oder Gegenstände von außen in Empfang nehmen, es sei denn, dies geschieht durch den Häftling.
– Die Anzahl der Gegenstände, die sie in ihrer Zelle haben können, ist begrenzt.
– Jedes Mal, wenn der Gefangene die Zelle verlässt, wird eine vollständige Durchsuchung durchgeführt.
Alfredo Cospito (Pescara, 1967). Er ist ein sehr aktiver und bekannter anarchistischer Kämpfer in insurrektionalistischen Kreisen in Turin (Norditalien). Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts war er an vielen Kämpfen beteiligt, er wurde inhaftiert, weil er sich dem Militärdienst widersetzte, und 1996 wurde gegen ihn zusammen mit anderen Gefährt*innen ermittelt.
Am 5. Mai 2012 nahm er in Genua zusammen mit einem anderen Anarchisten, Nicola Gai, an einem Anschlag auf einen Manager des Atom- und Rüstungskonzerns Ansaldo Nucleare teil (er wurde ins Bein geschossen). Für diese Aktion übernahm der Nukleus Olga“ der FAI (Federazione Anarchica Informale – Informelle Anarchistische Föderation) die Verantwortung und beide Gefährten und Anna Beniamino wurden verhaftet. Alfredo wurde für diese Taten zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt.
Seit seiner Inhaftierung hat Alfredo weiterhin aktiv an den Debatten und Initiativen der internationalen anarchistischen Bewegung teilgenommen und ist zu einem Bezugspunkt geworden. Aus diesem Grund haben Polizei und Staatsanwaltschaft versucht, ihn als einen der Förderer und Anführer der FAI zu beschuldigen.
Im Jahr 2016 wurden Alfredo Cospito und Ana Beniamino im Rahmen der Operation „Scripta Manent“ der Anstiftung zu einer Reihe von Anschlägen beschuldigt, zu denen sich FAI-Gruppen bekannten, und zu 20 bzw. 16 Jahren Haft verurteilt.
Im Mai 2022 beschloss der Innenminister, Alfredo im Regime 41bis einzusperren, und er wurde in das Gefängnis Bancali auf Sardinien verlegt.
Im Juli 2022 entschied der Oberste Kassationsgerichtshof (das letzte Berufungsgericht in Italien), dass eine der Straftaten2 , für die Alfredo und Ana im Rahmen der Operation „Scripta Manent“ verurteilt worden waren, aktualisiert und qualifiziert werden muss, und wies das Gericht in Turin an, dies zu tun. Insbesondere wies es das Gericht an, das Verbrechen als „strage politica“ oder „politisches Massaker“ (Art. 285 des Strafgesetzbuchs) einzustufen, ein Verbrechen, das mit „ergastolo ostativo“ oder lebenslänglicher Haft bestraft wird.