Gefunden auf informativo anarquista, die Übersetzung ist von uns.
(Italien) Für die Angeklagten der Operation Scripta Scelera werden Haftstrafen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren gefordert
DIE INQUISITION IM GANG. FÜR DIE IM MASSENVERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER OPERATION SCRIPTA SCELERA ANGEKLAGTEN WERDEN HAFTSTRAFTEN ZWISCHEN FÜNF JAHREN UND SECHS MONATEN BIS ZU SIEBEN JAHREN GEFORDERT
Am Dienstag, dem 1. April, fand in Massa eine der wichtigsten Anhörungen im Prozess gegen vier Anarchistinnen und Anarchisten statt, die im Rahmen der Operation Scripta Scelera wegen Herausgabe und Verbreitung des anarchistischen internationalistischen Zweimonatsblatts „Bezmotivny“ angeklagt sind. Ab 12.00 Uhr gab es auf der Piazza Palma Reden mit Mikrofon und Leinwand, und ab 15.00 Uhr waren solidarische Gefährtinnen und Gefährten im Gerichtssaal anwesend.
Im Laufe der Verhandlung legte der Staatsanwalt Manotti von der Antimafia- und Antiterrorismus-Direktion in Genua seine Anklageschrift vor und stellte anschließend die Anträge auf Verurteilung der Angeklagten in Bezug auf die beiden Anklagepunkte des Verfahrens: Anstiftung zu Straftaten mit dem erschwerenden Umstand der terroristischen Zielsetzung (sowie Verherrlichung terroristischer Straftaten) und Beleidigung der Ehre oder des Ansehens des Präsidenten der Republik. Er beantragte jedoch keine Verurteilung wegen des erschwerenden Umstands, dass die Straftat mit Hilfe von Computer- oder Telematikwerkzeugen begangen wurde.
Die Anträge lauten wie folgt: 7 Jahre Gefängnis für Gino, 6 Jahre für Luigi (mit Aufhebung der Aussetzung der Strafe aufgrund einer früheren Verurteilung durch das Gericht von Ravenna), 5 Jahre und 6 Monate für Gaia und Paolo. Am Dienstag, den 8. April, findet um 15.00 Uhr erneut im Gericht in Piazza De Gasperi die Anhörung mit den Argumenten der Verteidigung und dem Urteil statt.
Bevor einige kurze Überlegungen angestellt werden, sei daran erinnert, dass dieses Verfahren – abgesehen von dem ursprünglich angefochtenen Vereinigungsdelikt – vier Angeklagte betrifft, für die dieses Verfahren im Januar 2024 angeordnet wurde und die sich zu diesem Zeitpunkt in restriktiver Hausarrest befanden, während das Verfahren für die anderen sechs Angeklagten in der Ermittlungsphase verblieben ist.
Seit einiger Zeit versucht der Repressionsapparat verzweifelt, Anarchistinnen und Anarchisten zu „verhaften“. Mit den Verfahren, die in den letzten Jahren gegen bestimmte Zeitungen eingeleitet wurden, wird uns im Wesentlichen „vorgeworfen“, das zu sein, was wir sind, und insbesondere mit Scripta Scelera will der Staat die anarchistische Agitation und Propaganda bekämpfen. Die unverhohlene Bereitschaft, revolutionäre Publikationen zum Schweigen zu bringen und Angriffe auf den Staat und den Kapitalismus zu dämonisieren, zeigt das wahre Ausmaß der permissiven Seite des Staates und seiner „Meinungsfreiheit“, insbesondere in Kriegszeiten. Sieben Jahre Gefängnis allein für die Veröffentlichung einer Zeitung – der fast sechzig Ausgaben von „Bezmotivny“ – erscheint uns als die höchste Strafe, die jemals in einem Prozess gegen Anarchistinnen und Anarchisten wegen objektiv „Meinungsdelikten“ verhängt wurde. Anarchistische Ideen sind offensichtlich gefährlich, weil sie die Dringlichkeit des Lebens übersteigen, weil sie dazu aufrufen, das Leben nicht auf Knien zu verbringen, weil sie vom Willen sprechen, diese alte Welt radikal zu stürzen, weil sie eine Methode des Kampfes vorschlagen, weil …
Was gibt es noch zu sagen? Die Warnung der neuen Inquisition unter der Leitung der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft und der Präventionspolizei ist klar: Angesichts der theoretisch-praktischen Kombination des Anarchismus gilt entweder Schweigen oder Verurteilung. Wenn sie jedoch glauben, uns davon überzeugen zu können, dass der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach, dann irren sie sich sehr …
[3. April 2025].